Seit über 200 Jahren bestand eine Fährverbindung zwischen St. Magnus und Lesumbrok. Die Familie Murken stellte generationsübergreifend den Fährmann. Eine Glocke am Anleger wurde von den Passagieren geläutet und der Fährmann erschien rudernd und später motorisiert. Ein Dokument von Dr. Kulenkampff aus dem Jahre 1884 erteilte Herrn Murken „für alle Zeit“ das Recht, den Anleger auf seinem Gelände zu benutzen. Als Gegenleistung musste er den Steg instandhalten. 1995 trat eine geänderte Fährbetriebsverordnung in Kraft. Die Sicherheitsstandards entsprachen seitdem nicht mehr den Anforderungen. So verschwand vor etlichen Jahren diese schöne Fährtradition und Glockenkonstruktion.
Archiv HVL F04135